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§ 26 KWKG 2025 - Finanzierung der Zuschlagszahlungen

Bibliographie

Titel
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)
Amtliche Abkürzung
KWKG 2025
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-28

Die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber nach diesem Gesetz und nach aufgrund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen bestimmt sich nach dem Energiefinanzierungsgesetz.