§ 13f SOG LSA - Verordnungsermächtigungen zur Sicherstellung erforderlicher organisatorischer und technischer Vorkehrungen im Informationssystem der Polizei
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- SOG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 205.2
Das für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung einer Polizeibehörde Pflichten einer anderen verantwortlichen Polizeibehörde zur Sicherstellung organisatorischer und technischer Vorkehrungen nach § 13b Abs. 5 oder § 13e Abs. 3 oder 4 zu übertragen, wenn dies zur sachgerechten Erfüllung der Pflichten erforderlich ist. Es kann dabei auch die Weisungsbefugnis gegenüber anderen Polizeibehörden regeln.