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§ 4 BremDG - Gebot der Beschleunigung

Bibliographie

Titel
Bremisches Disziplinargesetz (BremDG)
Amtliche Abkürzung
BremDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2041-a-1

Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.