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§ 2 LRiG - Ausschreibung von Stellen

Bibliographie

Titel
Landesrichtergesetz (LRiG)
Amtliche Abkürzung
LRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
312-1

Freie Planstellen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind auszuschreiben.