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Art. 99a BayBesG - Fahrkostenzuschuss

Bibliographie

Titel
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
Amtliche Abkürzung
BayBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2032-1-1-F

Zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle kann Berechtigten, Dienstanfängern und Dienstanfängerinnen nach Maßgabe besonderer haushaltsrechtlicher Regelungen ein Zuschuss gewährt werden.