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§ 65 HmbBesG - Leistungsorientierte Besoldung

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Amtliche Abkürzung
HmbBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2032-1

Die Gewährung leistungsorientierter Besoldungsbestandteile kann in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.