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§ 9 LRHG - Entscheidungen des Rechnungshofs

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Thüringer Rechnungshof
Redaktionelle Abkürzung
LRHG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
600-2

Entscheidungen des Rechnungshofs treffen das Kollegium, die Senate und der Präsident.