§ 14 PassG - Sofortige Vollziehung
Bibliographie
- Titel
- Passgesetz (PassG)
- Amtliche Abkürzung
- PassG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 210-5
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Beschränkung des Geltungsbereiches oder der Gültigkeitsdauer des Passes (§ 7 Absatz 2), gegen die Passentziehung (§ 8), gegen die Untersagung der Ausreise (§ 10) und gegen die Sicherstellung des Passes (§ 13) haben keine aufschiebende Wirkung.