Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 38 SAIG - Organe der Ingenieurkammer

Bibliographie

Titel
Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) 
Amtliche Abkürzung
SAIG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
700-4

(1) Die Organe der Ingenieurkammer sind

  1. 1.

    die Mitgliederversammlung,

  2. 2.

    der Vorstand.

(2) § 12 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.