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Art. 7 BayBodSchG - Zweck des Bodeninformationssystems

Bibliographie

Titel
Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
Amtliche Abkürzung
BayBodSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2129-4-1-U

Um die geowissenschaftlichen Grundlagen für eine nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens bereitzustellen, wird beim Landesamt für Umwelt ein Bodeninformationssystem geführt.