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§ 3 VerfGHGO - Amtstracht

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHGO,RP
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1104-1-1

(1) Die berufsrichterlichen Mitglieder tragen in der mündlichen Verhandlung die Amtstracht der Richter des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.

(2) Die vor dem Verfassungsgerichtshof auftretenden Rechtsanwälte tragen ihre Amtstracht.