Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 KStDV 1994 - Kleinere Versicherungsvereine

Bibliographie

Titel
Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994 (KStDV 1994)
Amtliche Abkürzung
KStDV 1994
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-4-6

Kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn

  1. 1.

    ihre Beitragseinnahmen im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre einschließlich des im Veranlagungszeitraum endenden Wirtschaftsjahrs die folgenden Jahresbeträge nicht überstiegen haben:

    1. a)

      797.615 Euro bei Versicherungsvereinen, die die Lebensversicherung oder die Krankenversicherung betreiben,

    2. b)

      306.775 Euro bei allen übrigen Versicherungsvereinen, oder

  2. 2.

    sich ihr Geschäftsbetrieb auf die Sterbegeldversicherung beschränkt und sie im Übrigen die Voraussetzungen des § 1 erfüllen.