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§ 24 LOG NRW - Abweichender Behördenbegriff

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz (LOG NRW) -
Amtliche Abkürzung
LOG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2005

Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden landesrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ergibt, dass die dort für Behörden getroffenen Bestimmungen auch für Einrichtungen des Landes gelten sollen, bleiben insoweit unberührt.