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§ 13 HeimPersV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung - HeimPersV)
Amtliche Abkürzung
HeimPersV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2170-5-5

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.