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§ 52 BeurkG - Vollstreckbare Ausfertigungen

Bibliographie

Titel
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Amtliche Abkürzung
BeurkG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-13

Vollstreckbare Ausfertigungen werden nach den dafür bestehenden Vorschriften erteilt.