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§ 55 LStrG - Fortgeltungsbestimmung

Bibliographie

Titel
Landesstraßengesetz (LStrG)
Amtliche Abkürzung
LStrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
91-1

Vor dem 30. Dezember 2025 beantragte Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes in der vor dem 30. Dezember 2025 geltenden Fassung weitergeführt.