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Verfassung des Saarlandes (SVerf)

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S. 1077)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2026 (Amtsbl. I S. 383)

Präambel

Im Wissen um seine wechselvolle Vergangenheit steht das Saarland, verbunden mit der Großregion, in der Tradition der Völkerverständigung für die deutschfranzösische Freundschaft und ein friedliches Europa ein.

In Erinnerung an die Befreiung von der Gewalt- und Willkürherrschaft, welche die menschliche Persönlichkeit entwürdigte und versklavte, und im Gedenken an ihre Opfer, bekennt sich das Saarland zu den Prinzipien der freiheitlichen Demokratie, des Rechtsstaates und den unveräußerlichen Rechten einer jeden Person, wie sie im Grundgesetz und in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verbürgt sind.

In der Überzeugung, dass eine Gesellschaft auf dem Fundament von Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung aufbaut, setzt sich das Saarland dafür ein, die Würde jedes Menschen zu achten, den inneren wie äußeren Frieden zu wahren und in Verantwortung für die künftigen Generationen zu handeln.

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Präambel
I. Hauptteil
Grundrechte und Grundpflichten
1. Abschnitt
Die Einzelperson1 - 21
2. Abschnitt
Ehe und Familie22 - 25
3. Abschnitt
Erziehung, Unterricht, Volksbildung, Kulturpflege, Sport26 - 34
4. Abschnitt
Kirchen und Religionsgemeinschaften35 - 42
5. Abschnitt
Wirtschafts- und Sozialordnung43 - 59
6. Abschnitt
Prinzip der Nachhaltigkeit, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Tierschutz59a
II. Hauptteil
Aufgaben und Aufbau des Staates
1. Abschnitt
Grundlagen60 - 62
2. Abschnitt
Wahlen und Volksabstimmungen63 - 64
3. Abschnitt
Organe des Volkswillens
1. Kapitel
Der Landtag65 - 85
2. Kapitel
Die Landesregierung86 - 95
3. Kapitel
Der Verfassungsgerichtshof96 - 97
4. Abschnitt
Die Gesetzgebung98 - 104
5. Abschnitt
Das Finanzwesen105 - 108
6. Abschnitt
Rechtspflege109 - 111
7. Abschnitt
Verwaltung und Beamte112 - 116
8. Abschnitt
Kommunale Selbstverwaltung117 - 123
III. Hauptteil
Schluss- und Übergangsbestimmungen129 - 133
Anhänge
Französisch-Saarländische Steuer- und HaushaltssatzungAnhang
I.Teil Einklang zur Gesetzgebung
Kapitel I. Zölle
Kapitel II. Indirekte Steuern
Kapitel III. Gesellschaftssteuern und Wertpapiersteuern
Kapitel IV. Monopole
Kapitel V. Steuern und Bereicherungen
Kapitel VI. Unterscheidungsmaßnahmen
II. Teil Haushaltsmaßnahmen
III. Teil Doppelversteuerung
Kapitel I. Einkommen- und Vermögenssteuer
Kapitel II. Erbschaftssteuer
Kapitel III. Indirekte Steuern -Verkehrssteuern- Stempelgebühren
Kapitel IV. Gemeinsame Bestimmungen
IV. Teil Gegenseitige Rechtshilfe der beiden Verwaltungen
Kapitel I. Auskünfte betreffend die Steuerveranlagung
Kapitel II. Erhebungen
Kapitel III. Besondere Bestimmungen
V. Teil Allgemeine Bestimmungen
Kapitel I. Anwendungsbereich
Kapitel II. Anwendungsbereich
Abkommen über die Organisation des Justizwesens im SaarlandAnhang
Abschnitt I. Zuständigkeit und Organisation der Gerichtsbarkeit
Abschnitt II. Verfahren
Abschnitt III. Sonderbestimmungen
Abschnitt IV. Schlussbestimmungen