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§ 21 ThürStiftG - Gleichstellungsbestimmung

Bibliographie

Titel
Thüringer Stiftungsgesetz (ThürStiftG)
Amtliche Abkürzung
ThürStiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
403-2

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.