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§ 35i EnWG - Anwendungsbestimmung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) 
Amtliche Abkürzung
EnWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
13752-6

1Die §§ 35a bis 35e sowie die §§ 35g und 35h sind bis zum Ablauf des 31. März 2027 anzuwenden. 2§ 35f ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 anzuwenden.