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§ 4 LHO - Haushaltsjahr

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
63-c-1

Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Durch Gesetz kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmt werden.