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§ 121 HSG LSA - Verträge mit den Kirchen

Bibliographie

Titel
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
Amtliche Abkürzung
HSG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.62

Durch dieses Gesetz werden die Verträge mit den Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften nicht berührt.