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Art. 39 AGSG - Untersagung der Pflegestellenvermittlung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Amtliche Abkürzung
AGSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
86-7-A/G

Das Jugendamt hat ungeeigneten Personen und Vereinigungen die Vermittlung von Pflegestellen zu untersagen.