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§ 1 BinSchG

Bibliographie

Titel
Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz - BinSchG)
Amtliche Abkürzung
BinSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4103-1

Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schifffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.