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Art. 8 SchwbBAG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG)
Amtliche Abkürzung
SchwbBAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-1/2

(1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des Monats nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Berlin, den 29. September 2000

Der Bundespräsident
Johannes Rau

Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Walter Riester