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§ 69 GO LT - Reihenfolge der Rednerinnen und Redner

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,HE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-19

Die Präsidentin oder der Präsident bestimmt die Reihenfolge der Rednerinnen oder Redner.