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§ 113 HWaG - Aufforderung zur Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Amtliche Abkürzung
HWaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
753-1

Die Aufforderung nach § 16 Absatz 2 WHG ist von der Wasserbehörde im Amtlichen Anzeiger zu veröffentlichen.