Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 3 DSchG - Oberste Denkmalbehörde

Bibliographie

Titel
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung
DSchG,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2242.1

Das für den Denkmalschutz zuständige Ministerium ist die oberste Denkmalbehörde. Es übt die Fachaufsicht über die obere Denkmalschutzbehörde (§ 4 Abs. 2 Satz 1) aus. Darüber hinaus übt das Ministerium für Schulen, Erwachsenenbildung und Kultur die Dienst- und Fachaufsicht über das Denkmalfachamt (§ 5 Abs. 1) aus.