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§ 30 BBG - Beendigungsgründe

Bibliographie

Titel
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Amtliche Abkürzung
BBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-2-30

Das Beamtenverhältnis endet durch

  1. 1.

    Entlassung,

  2. 2.

    Verlust der Beamtenrechte,

  3. 3.

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder

  4. 4.

    Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.