§ 5 FAG - Regelüberprüfung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
- Amtliche Abkürzung
- FAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 6030-4
Die nächste Regelüberprüfung der Finanzausgleichsmasse und ihrer Verwendung wird im Jahr 2028 abgeschlossen, so dass die Ergebnisse zum Finanzausgleichsjahr 2030 umgesetzt werden können.