Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 57 Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
Verf,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
100-1

Das Gesetz regelt Gliederung und Aufbau der Verwaltung. Der Senat grenzt die einzelnen Verwaltungszweige gegeneinander ab.