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Anlage 29 BewG - Weinbauliche Nutzung

Bibliographie

Titel
Bewertungsgesetz (BewG)
Amtliche Abkürzung
BewG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-7

(zu § 237 Absatz 4)

Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Traubenerzeugungpro Ar11,70