Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 81 BayVwVfG - Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsverfahren

Bibliographie

Titel
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Amtliche Abkürzung
BayVwVfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2010-1-I

Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsverfahren gelten die Art. 82 bis 86, soweit Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen.