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§ 54 InsO - Kosten des Insolvenzverfahrens

Bibliographie

Titel
Insolvenzordnung (InsO)
Amtliche Abkürzung
InsO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
311-13

Kosten des Insolvenzverfahrens sind:

  1. 1.

    die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;

  2. 2.

    die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.