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§ 23 LJKG - Verweisung auf andere Gesetze

Bibliographie

Titel
Landesjustizkostengesetz (LJKG)
Amtliche Abkürzung
LJKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
360

Soweit in diesem Gesetz auf Vorschriften anderer Gesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.