§ 8 BPolLV - Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
- Amtliche Abkürzung
- BPolLV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2030-6-28
1Der Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert in der Regel zwei Jahre. 2Er besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement (Public Administration - Police Management)" an der Deutschen Hochschule der Polizei. 3Einstellungsbehörde ist das Bundespolizeipräsidium. 4Im Übrigen gilt § 17 der Bundeslaufbahnverordnung.