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§ 11 SächsEntEG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Sächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (SächsEntEG)
Amtliche Abkürzung
SächsEntEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
421-4

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.