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§ 54 FischG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
Amtliche Abkürzung
FischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
793

Das Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.