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§ 15 KAG - Einschränkung von Grundrechten

Bibliographie

Titel
Kommunalabgabengesetz - KAG -
Amtliche Abkürzung
KAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
6140-1

Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.