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§ 11 SächsKrWBodSchG - Abfallberatung (zu § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz - SächsKrWBodSchG)
Amtliche Abkürzung
SächsKrWBodSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
662-5

Zur Abfallberatung nach § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bestellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geeignete Fachkräfte.