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§ 12 SStiftG - Bekanntmachungen

Bibliographie

Titel
Saarländisches Stiftungsgesetz (SStiftG) Gesetz Nr. 1168
Amtliche Abkürzung
SStiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
401-1

Die Anerkennung, Aufhebung, Auflösung, Zulegung oder Zusammenlegung, die Änderung des Namens oder Zweckes sowie die Sitzverlegung von Stiftungen werden durch die Stiftungsbehörde im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.