§ 40 LwAnpG - Anzuwendende VorschriftenBibliographieTitelLandwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)Amtliche AbkürzungLwAnpGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.VI-1 Auf den Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im Übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der Trägerbetrieb.