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§ 120 SächsBG - Unabhängigkeit

Bibliographie

Titel
Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG)
Amtliche Abkürzung
SächsBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2/2

Der Landespersonalausschuss übt seine Tätigkeit innerhalb der Schranken der Gesetze unabhängig, weisungsfrei und in eigener Verantwortung aus.