§ 34 LMG - Medienkompetenz
Bibliographie
- Titel
- Landesmediengesetz (LMG)
- Amtliche Abkürzung
- LMG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 225-1
(1) Die Medienanstalt RLP fördert Maßnahmen der Medienkompetenz nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Unterabschnitts. Näheres regelt die Medienanstalt RLP durch Satzung und Richtlinien.
(2) Die Medienanstalt RLP kann eigene Projekte durchführen und sich an fremden Projekten beteiligen, die darauf gerichtet sind, die Medienkompetenz der Menschen zu fördern und sie mit vielfältigen Angeboten beim kompetenten und kritischen Umgang mit medialen Angeboten zu unterstützen.