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§ 18 HmbGDG - Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
Amtliche Abkürzung
HmbGDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2120-1

Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellt hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen, soweit dies in bundes- oder landesrechtlichen Gesetzen oder Rechtsverordnungen vorgesehen ist.