Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 3 FStrKrV - Sonstige Teile der Kreuzungsanlage

Bibliographie

Titel
Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung - FStrKrV)
Amtliche Abkürzung
FStrKrV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
911-2

Die in den §§ 1 und 2 nicht erfaßten Teile der Bundesfernstraße und der kreuzenden Straße gehören zu der Straße, der sie unmittelbar dienen.