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§ 20 SUVO - Ausnahmen

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten (Sonderurlaubsverordnung - SUVO)
Amtliche Abkürzung
SUVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2030-5-163

Die oberste Dienstbehörde kann in besonders begründeten Ausnahmefällen, die nur bei Anlegung strenger Maßstäbe anzunehmen sind, Abweichungen von den §§ 6 bis 19 zulassen.