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§ 7b BKGG - Automatisiertes Abrufverfahren

Bibliographie

Titel
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Amtliche Abkürzung
BKGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
85-4

Macht das Bundesministerium der Finanzen von seiner Ermächtigung nach § 68 Absatz 6 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Gebrauch und erlässt eine Rechtsverordnung zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, so ist die Rechtsverordnung im Geltungsbereich dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.