§ 9 HWG - Eintragung und Einsicht
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
- Amtliche Abkürzung
- HWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2136-1
Die Wegeaufsichtsbehörde führt ein Verzeichnis über die öffentlichen Wege, das der Allgemeinheit zur Einsicht offen steht.