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§ 17a ZollVG - Zentralstelle für Risikoanalyse

Bibliographie

Titel
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Amtliche Abkürzung
ZollVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
613-7

Die Dienststellen der Zollverwaltung, insbesondere der Zollabfertigungs- und Prüfungsdienst, werden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von einer Zentralstelle durch ein automationsgestütztes System der Risikoanalyse unterstützt. Die konkreten Aufgaben der Zentralstelle im Rahmen des § 1, ihren Sitz sowie ihre Organisation und Ausstattung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen.