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§ 43 GO LT - Das Plenum

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,HE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-19

Der Landtag tritt kraft eigenen Rechts zusammen und versammelt sich in der Regel am Sitz der Landesregierung.